Individuelle Ernährungsberatung
In Einzelgesprächen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Belange und Wünsche sowie ohne Verbote von Lebensmitteln.
Das 60-minütige Erstgespräch beinhaltet neben einer ausführlichen Ernährungsanamnese, der Analyse Ihres Anliegens und Ihrer Situation die Entwicklung ein individuellen Konzeptes, um Sie fit zu machen für den Alltag. Je nach Zielsetzung und Problematik folgen 2-5 weitere Beratungen von 30 – 45 Minuten
Die Beratungen erfolgen nur nach terminlicher Vereinbarung und Klärung der Kostenübernahme!
telefonische Terminvereinbarungen am Besten:
Di- Mi Vormittags zwischen 8.30 Uhr und 9.00 Uhr
Sprechzeiten:
Mittwoch: 15.00-18.30 und Freitag: 8.30-12.30
im Familien-Gesundheitszentrum,Hagener Allee 70 d, 22926 Ahrensburg.
Montag: 9.00-18.30 Ernährungsberatung im Hansehof, Wahmstr. 35-37, 23552 Lübeck
1x im Monat, jeweils von 14.30-17.30
in der Praxis Frauenärzte Blankenese, Ole Hoop 18, 22587 Hamburg.
Sowie nach Vereinbarung.
Prävention/ Gesundheitsvorsorge
- Informationen zur allgemeinen gesunden Ernährung
- Säuglinge, z.B. individuelle Allergieprophylaxe
- Kinder- und Jugendliche
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Sportler
- Senioren
Ernährungsberatungen ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen werden im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SGB V mit durchschnittlich 75,00 € bezuschusst (3 Termine umfassende Einzelberatung oder einem Gewichtsreduktionskurs). Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie beispielsweise einen Ernährungs-check wünschen und/oder leichtes Übergewicht reduzieren möchten (Richtwert ist ein BMI < 30).
Diät- und Ernährungstherapie
Bei folgenden Erkrankungen und medizinischen Besonderheiten ist eine Ernährungsberatung unumgänglicher Bestandteil der Therapie:
- Übergewicht/Adipositas
- Diabetes
- Bluthochdruck
- Fettstoffwechselstörungen
(Hyperlipoproteinämien, erhöhtem Cholesterin) - Gicht, Hyperurikämie
- Fettleber, Leberzirrhose
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
(Kuhmilchallergie, Laktoseintoleranz, Zöliakie) - Magen-Darm-Erkrankungen
(Pankreatitis, Reizdarm, Obstipation etc.) - Nierenerkrankungen
(Harnsteine, Niereninsuffizienz, Dialyse) - pädiatrische Diätetik
- Osteoporose
- Rheuma
- Krebs
Eine Ernährungstherapie für bereits erkrankte Menschen erfordert eine ärztliche Anweisung. (Vordruck unter Download)
Hier bezuschussen die Krankenkassen i.d.R. fünf Einzelberatungs-Termine im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation gemäß § 43 SGB V.
Alle diese Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch Nr. 5 (SGBV) sind freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die nur auf Antrag und im Erstattungs-/Bezuschussungsverfahren bearbeitet werden können. Sie sind nach dem Willen des Gesetzgebers zuzahlungspflichtig.

